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   BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92   

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https://dejure.org/1992,15209
BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92 (https://dejure.org/1992,15209)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 6 BKa 4/92 (https://dejure.org/1992,15209)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 6 BKa 4/92 (https://dejure.org/1992,15209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der Beschwerde - Streit über die Anwendbarkeit der Prüfungsmethode bei der kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG kann der geltend gemachte Verfahrensmangel auf eine Verletzung des § 103 SGG, der auch eine mögliche Verletzung des § 106 SGG mit einschließt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13), nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist.

    Hat damit aber der Kläger nicht hinreichend dargelegt, daß ein iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bedeutsamer Beweisantrag vorliegt, so kann er bei solcher Ausgangslage die Zulassung der Revision auch nicht auf dem Umweg über eine ergänzend vorgebrachte Rüge einer Verletzung der §§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2 SGG erreichen (5. Senat des BSG Beschluß vom 26. November 1975, SozR 1500 § 160 Nr. 13, aufrechterhalten mit Beschluß vom 14. März 1990 - 5 BJ 347/89, nicht veröffentlicht).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Hierfür muß nicht bloß vorgetragen werden, daß das LSG einen Beweisantrag abgelehnt hat, obwohl es sich von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu einer Beweisaufnahme hätte gedrängt fühlen müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5; § 160a Nr. 34).

    Es muß vielmehr auch ein prozeßordnungsgerechter Beweisantrag vorliegen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45) und so genau bezeichnet sein, daß er für das BSG ohne weiteres auffindbar ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Mit der sogenannten Gauß?schen Normalverteilung im speziellen hat er sich ausdrücklich in seinem Urteil vom 2. Juni 1987 - 6 RKa 23/86; BSGE 62, 24, 25 ff = SozR 2200 § 368n Nr. 48 - auseinandergesetzt und unter Hinweis auf frühere Urteile des Senats erklärt, daß er sich auch jetzt nicht in der Lage sehe, die Anwendung der Gauß?schen Normalverteilung vorzuschreiben.
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Zu der hiermit angesprochenen Sachproblematik, welche Prüfungsmethode bei der kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung anzuwenden ist und ob es eine Mehrzahl zulässiger Prüfungsmethoden gibt, hat der erkennende Senat bereits wiederholt Stellung genommen (vgl beispielsweise nur BSG SozR 2200 § 368n Nrn 49, 50, 57; BSGE 62, 18, 19 [BSG 02.06.1987 - 6 RKa 19/86] = SozR aaO Nr. 54; zuletzt BSGE 69, 138, 142 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Es muß vielmehr auch ein prozeßordnungsgerechter Beweisantrag vorliegen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45) und so genau bezeichnet sein, daß er für das BSG ohne weiteres auffindbar ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Der damit vorgebrachte Verfahrensmangel ist dann nicht hinreichend "bezeichnet" iS von § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG, wenn nicht angegeben wird, welches Vorbringen verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Dazu ist nicht nur erforderlich, daß die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), von der das Landessozialgericht (LSG) abgewichen sein soll, so genau bezeichnet wird, daß das Revisionsgericht sie ohne Schwierigkeiten auffinden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90

    Verjährung des arztbezogenen Prüfungsanspruchs im Kassenarztrecht

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Er hat weder verdeutlicht, auf welche abstrakt formulierten Rechtssätze in dem Urteil des LSG und in dem zitierten Urteil des BSG vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 18/90 - (BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) er sich überhaupt bezieht, noch genauer angegeben, inwiefern sich hier eine Abweichung in den von LSG und BSG vertretenen Rechtsmeinungen ergibt.
  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 19/86

    Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelfallprüfung - Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92
    Zu der hiermit angesprochenen Sachproblematik, welche Prüfungsmethode bei der kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung anzuwenden ist und ob es eine Mehrzahl zulässiger Prüfungsmethoden gibt, hat der erkennende Senat bereits wiederholt Stellung genommen (vgl beispielsweise nur BSG SozR 2200 § 368n Nrn 49, 50, 57; BSGE 62, 18, 19 [BSG 02.06.1987 - 6 RKa 19/86] = SozR aaO Nr. 54; zuletzt BSGE 69, 138, 142 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6).
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